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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(01) Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der CAM-CONTENT S.L., Carrer de Tirant lo Blanc n° 4 - P04 - Pta 18, 03730 Javea, im nachfolgenden Dienstleister genannt, und den Teilnehmern am LIVE-STRIP-CAM-CONTENT-Partnerprogramm, im nachfolgenden Geschäftspartner genannt.

Die Anmeldung als Geschäftspartner bei LIVE-STRIP-CAM-CONTENT ist kostenlos. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Jeder Geschäftspartner bestätigt mit seiner Anmeldung bei LIVE-STRIP-CAM-CONTENT, diese AGB gelesen zu haben und sie anzuerkennen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich. Abweichende Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners haben keine Gültigkeit.

Die CAM-CONTENT S.L. ist berechtigt, Geschäftspartner bei Nichtbeachtung dieser AGB ohne Vorankündigung vom Partnerprogramm LIVE-STRIP-CAM-CONTENT auszuschließen. Wird der Geschäftspartner aufgrund von Umständen, die in seinem Verantwortungsbereich liegen, berechtigterweise vom Partnerprogramm ausgeschlossen, erlischt gleichzeitig seine Berechtigung auf die Auszahlung seiner Provision.

(02) Zustandekommen des Vertrags

Das Vertragsverhältnis kommt aufgrund eines Antrages durch den Geschäftspartner unter Nutzung des hierfür vorgesehenen Formulars und der Annahme durch den Dienstleister, die durch Freischaltung und Zusendung der Account-Daten erfolgt, zustande. Spätestens mit der ersten Erbringung bzw. Inanspruchnahme der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen von Vertragspartnern unter Hinweis auf ihre eigenen AGB wird widersprochen.

(03) Gegenstand des Dienstleistungsvertrag

Der Geschäftspartner bewirbt in seinem eigenen Internetangebot das Angebot des Partnerprogram LIVE-STRIP-CAM-CONTENT. Die Inhalte und Darstellungen obliegen dem Geschäftspartner. Der Dienstleister übernimmt für die hier gemachten Aussagen und Darstellungen keine Haftung. Der Dienstleister betreibt und betreut im Auftrage des Geschäftspartners das Partnerprogramm, auf welches der Rechner des Geschäftspartners die Kunden weiterleitet. Für die Gestaltung der zur Verfügung gestellten Seiten ist der Dienstleister zuständig. Der Dienstleister verpflichtet sich, das Internet-Dialogsystem für die Dauer der Vertragsverhältnisses kalendertäglich zwischen 08:00 Uhr und 04:00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Der Dienstleister sagt eine Erreichbarkeit des Webangebots von 95% im Jahresmittel zu. Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Dienstleisters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) ausfällt. Der Dienstleister stellt sicher, dass dem Geschäftspartner werktags zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.

(04) Allgemeine Pflichten des Geschäftspartners

Der Geschäftspartner verpflichtet sich, keine Seiten mit Inhalten zu betreiben, die im Widerspruch zur deutschen Rechtsordnung stehen.

Der Geschäftspartner verpflichtet sich, seinen Zugang zu den Diensten des Dienstleisters nicht an Dritte weiterzugeben. Der Webmaster hat nach Erhalt der Zugangsdaten diese sicher aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

Der Geschäftspartner verpflichtet sich weiterhin, die üblichen Regeln der Internetgemeinschaft einzuhalten. Ausdrücklich untersagt ist jede Form des sog. "Spammings".

Es ist dem Geschäftspartner untersagt, Veränderungen jeglicher Art an der zur Verfügung gestellten Software vorzunehmen.

Der Geschäftspartner ist verpflichtet, die vom Dienstleister erhaltenen Provisionszahlungen ordnungsgemäß zu versteuern. Änderungen der persönlichen Daten wie z.B. der Anschrift oder der E-Mail-Adresse sind dem Dienstleister umgehend mitzuteilen.

(05) Werbemittel und Tools

Die vom Dienstleister zur Verfügung gestellten Werbemittel und Tools (Bilder, Videos, Seitenlayouts, Gallerien, Banner, Texte und sonstige Promotionstools, wie Scripte, Werbetemplates und Schnittstellen etc.) dürfen ausschließlich für das LIVE-STRIP-CAM-CONTENT-Partnerprogramm und dessen Bewerbung genutzt werden. Die Weitergabe und Veräußerung dieser Werbemittel an Dritte ist untersagt. Die Rechte aus den zur Verfügung gestellten Werbemitteln bleiben weiterhin beim Dienstleister und müssen nach Aufforderung innerhalb von 10 Tagen vom Geschäftspartner entfernt werden. Jegliche weitere kommerzielle Nutzung der Werbemittel bedarf der vorherigen Einwilligung des Dienstleisters. Das Nutzungsrecht ist auf die Laufzeit des Vertrages befristet.

(06) Informationspflicht

Der Geschäftspartner verpflichtet sich, den Dienstleister unverzüglich über den Ausfall seines Systems zu informieren, sowie auftretende Probleme im Aufgabenbereich des Dienstleisters nach Kenntniserlangen unverzüglich an den Dienstleister zu melden. Der Geschäftspartner hat die Möglichkeit, das System selbst im größeren Rahmen und nach eigenen Vorstellungen zu bewerben. Für die in der Bewerbung gemachten Aussagen trägt er die alleinige Haftung. Größere Werbemaßnahmen müssen dem Dienstleister 14 Tage vorher mitgeteilt werden, damit dieser die Gelegenheit hat, seinen Personaleinsatz rechtzeitig zu planen. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen, die ein um ca. 1/3 höheres User-Aufkommen erwarten lassen.

(07) Provision

Der Geschäftspartner erhält für seine Tätigkeit eine Umsatzprovision in Höhe von 40% des von seinen Kunden generierten Umsatzes. Nicht zustande gekommene Umsätze sowie Rückforderungen werden, sofern Sie bereits ausbezahlt worden sind, mit der nächsten Abrechnung verrechnet. Sollte eine Verrechnung nicht möglich sein, erfolgt eine Rückforderung an den Geschäftspartner. Die Provisionshöhe ergibt sich ausschließlich aus den Statistiken des Dienstleisters. Die Statistiken zeigen Brutto-Werte.

(08) Abrechnung

Abrechnungszeitraum ist jeweils der 1. des Monats bis zum letzten Tag des Monats. Ab dem 5. des Folgemonats stellt der Dienstleister dem Geschäftspartner im Admin-Bereich eine Abrechnung für den vorangegangenen Abrechungszeitraum im HTML-Format zur Verfügung. Diese beinhaltet sämtliche relevanten Daten (Provision abzüglich evtl. entstandener Stornos und/oder Rücklastschriften) und kann vom Geschäftspartner ausgedruckt werden.

(09) Auszahlung

Der Dienstleister überweist den Auszahlungsbetrag bis zum 10. des Folgemonats.

Die Auszahlung der Provisionen erfolgt stets netto ohne Umsatzsteuer. Ausnahmen hierzu sind nur in Übereinstimmung mit der jeweils gültigen Steuergesetzgebung möglich. Die Umsatzsteuer wird ausschließlich an deutsche Geschäftspartner mit einem entsprechenden Nachweis über die Umsatzsteuerpflicht ausgezahlt.

Einen vorgeschriebenen Mindestauszahlungsbetrag gibt es nicht.

Für eventuelle Verzögerungen und Falschbuchungen bei der Auszahlung der Provisionen, durch Angabe nicht vollständiger und/oder falscher Daten, ist der Dienstleister nicht verantwortlich und kommt nicht für ggf. dadurch entstandene Kosten (Nachforschungsaufträge, Rückbuchungen oder Ähnliches) auf. Ebenso muss der Geschäftspartner dadurch mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen.

Account-Inhaber und angegebener Bankkontoinhaber müssen übereinstimmen. Abweichende Angaben sind nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung vom Dienstleister und zusätzlicher Legitimation zulässig. Nicht freigegebene Accounts mit abweichenden Daten werden bei der Auszahlung nicht berücksichtigt.

Versucht ein Geschäftspartner den Dienstleister durch Vortäuschung falscher Tatsache oder betrügerischen Handlungen zu täuschen oder zu betrügen oder in sonstiger Weise zu schädigen, erlischt der Anspruch auf Provisionen. Eventuell schon gezahlte Provisionen, die aufgrund dieser oder einer anderen Täuschung an den Geschäftspartner ausbezahlt wurden, sind vom Geschäftspartner unverzüglich zurückzuzahlen.

(10) Sorgfaltspflicht

Der Geschäftspartner verpflichtet sich, sein System immer auf dem aktuellen Stand zu halten.

(11) Unlautere Werbung

Unlautere Werbung ist dem Geschäftspartner untersagt.

*) 40% Ausschüttung auf alle Zahlungen mit Kreditkarte, ClickandBuy, Sofortüberweisung, Lastschrift, T-Pay Online-Überweisung, paysafecard, Vorkasse – Mobile Payments werden mit 20% Ausschüttung vergütet.